Die ›freiheitliche demokratische Grundordnung‹ (fdGO) ist Kern der ›wehrhaften Demokratie‹ der Bundesrepublik. Als zu schützendes Rechtsgut ist sie in den Art. 18 und 21 GG benannt. Sie legitimiert exekutive und judikative sowie Abwehr- und Überwachungsmaßnahmen gegen politische Akteur/innen. Die vorliegende Arbeit vollzieht die Genese der fdGO als überpositives Rechtsgut nach, das heißt, wie sie vom unklaren Begriff im Verfassungstext zu einer verallgemeinerten Formel geworden ist. Als Quellen dienen Verfassungs- und Gesetzgebungsprozesse sowie juristische Kommentarliteratur und Gerichtsurteile. Methodisch wird die juristische Argumentationsweise politikwissenschaftlich kontextualisiert – auch um einen politikwissenschaftlichen Zugang zu Rechtstexten zu entwickeln. Im Fokus stehen die Debatten im Parlamentarischen Rat, der Gesetzgebungsprozess des 1. Strafrechtsänderungsgesetzes von 1951, die Parteiverbotsurteile des Bundesverfassungsgerichts und die ersten Kommentare zum Grundgesetz. Zudem stehen das Konzept der ›wehrhaften Demokratie‹ und die dazugehörigen geschichtspolitischen Legitimationen mit Bezug zu Weimarer Republik und Nationalsozialismus auf dem Prüfstand. Die Autorin gleicht die verschiedenen Positionen im staatsrechtstheoretischen »Weimarer Methodenstreit« mit nationalsozialistischen Rechtsauffassungen ab und zeigt so Traditionslinien auf, die sich auch in den Begründungen des Konzepts der ›wehrhaften Demokratie‹ wiederfinden. Deutlich wird dabei, dass die Narrative von der ›wehrlosen‹ Weimarer Republik und der ›legalen‹ Machtübernahme des Nationalsozialismus juristisch- zeitgeschichtlich überprüft werden müssen. Nach der historischen Kontextualisierung der fdGO werden ihre Ausbreitung und Anwendung in verschiedene Rechts- und Politikbereiche beleuchtet. Abschließend fragt die Studie nach den Konsequenzen des juristischen Blicks für politisches Handeln.