Samuel Pufendorf (1632-1694) ist der wichtigste Vertreter des frühen aufgeklärten Naturrechts, der Theoretiker der Toleranz und des Gewissens. Es gibt in Deutschland keinen Juristen und Philosophen vor Kant, der politisch zentrale Begriffe wie Natur- und Menschenrecht, moralische Person und Toleranz so gründlich und so wirkmächtig bestimmt hat. An Pufendorf zu erinnern, stärkt die eigenen Traditionen. Rechtsstaatlichkeit muss so nicht als Belehrung von außen, sondern kann als autochthone, und somit als natürliche Rechtsform aufgefasst werden – es gibt keine stärkeren Argumente für die Stabilität des Rechts, als wenn Naturrecht, regionales Recht und geschichtliches Recht zusammenfallen. ’De jure naturae et gentium’ ist das wichtigste Lehrbuch des Naturrechts in seiner Epoche. Pufendorf hat hier seine Doktrinen von der persona moralis und von der Soziabilität des Menschen ausführlich dargestellt und sie philosophisch, theologisch und historisch begründet. Diese Theorien, die für die Sittlichkeit der bürgerlichen Gesellschaft in der Frühaufklärung grundlegend sind, werden – nicht ohne Spannung – eingebaut in eine Staatslehre, die am Konzept der Souveränität ausgerichtet ist. Die vorliegende Ausgabe bietet erstmals einen kritischen Text dieses Grundlagenwerkes, in dem sämtliche Abweichungen der zu Lebzeiten Pufendorfs erschienenen Auflagen berücksichtigt worden sind. Der dritte Teilband wird den Sachkommentar enthalten.