Rächt sich in diesem Fall die ehemalige Führungsriege des DDR-Staates an denjenigen, die aus der DDR geflohen waren oder ist es eine Verschwörung der Bundesregierung und der Träger der gesetzlichen Rentenversicherungen? Wurde hier ganz systematisch eine politische Entscheidung außerhalb eines ordentlichen parlamentarischen Verfahrens im Geheimen getroffen, die das Recht in mehrfacher Hinsicht aushebelt? 1997 erfuhren die DDR-Flüchtlinge bzw. Übersiedler, die ja schon mehrere Jahre, teilweise Jahrzehnte, deutsche Bundesbürger waren, dass sie rückwirkend gleichgesetzt wurden mit den Bewohnern des Beitrittsgebietes, was rentenrechtliche Konsequenzen hat und sie sogar im Vergleich mit ihren ehemaligen Kollegen, die im Osten geblieben sind, enorm benachteiligt. Mit mehreren Gerichtsverfahren vor den Sozialgerichten und Petitionen an den Deutschen Bundestag hat Helfried Dietrich anfangs im Alleingang geklagt. Später hat er als Vorstandsmitglied der IEDF (Interessengemeinschaft ehemaliger Flüchtlinge e.V.) an Klagen vor dem Bundessozialgericht, dem Bundesverfassungsgericht bis hin zum europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mitgewirkt und sich nicht entmutigen lassen, für das einzutreten, was ihm immens wichtig ist. Es ging zunächst darum, dass hunderttausende Betroffene bis zur Hälfte ihrer Alterseinkünfte einbüßen, aber mittlerweile liegt der Schwerpunkt darauf, dass mit dieser Praxis der Exekutive schon über Jahrzehnte hinweg nach Gutsherrenart essenzielle Rechtsstaatsgrundsätze missachtet werden. „Wir haben nicht dafür gekämpft und vieles auf uns genommen, in den Westen zu gelangen, um uns dann hier vom Rechtsstaat an der Nase herumführen zu lassen…“