Das europäische Datenschutzrecht kann inzwischen auf eine mehr als zwanzigjährige Geschichte zurückblicken. Es hat seinen Ursprung in der EG-Datenschutzrichtlinie 94/46/EG von 1995. Als Richtlinie galt sie nicht unmittelbar, sondern erforderte zunächst die Umsetzung durch die EU-Mitgliedsstaaten. Eine uneinheitliche Handhabung sowie eine unterschiedliche mitgliedstaatliche Auslegungspraxis führte schließlich zur Unterbreitung des ersten Entwurfs der Kommission für ein harmonisiertes europäisches Datenschutzrecht. Ziel war es, den Datenschutz an die zwischenzeitliche technische Weiterentwicklung des Internets sowie die fortschreitende wirtschaftliche Globalisierung europaweit anzupassen.