Sie möchten das Bestmögliche aus Ihrer Einkommensteuererklärung 2023 herausholen und sich das Geld für einen Steuerberater sparen? Mit der Software BILD-Steuer für Windows-PC nehmen Sie Ihre Steuererklärung für 2023 ganz einfach selbst in die Hand. Die Software führt Sie schnell und einfach durch den Paragraphendschungel. Nutzen Sie dank hilfreicher Tipps alle Möglichkeiten zur Senkung Ihrer Steuerlast. Mit allen steuerrechtlichen Änderungen für das Veranlagungsjahr 2023, wie beispielsweise den Neuerungen beim Thema Kinder oder der Fahrt zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, sind Sie jederzeit gut beraten. Mit der integrierten ELSTER-Funktion können Sie die fertige Steuererklärung dann direkt ans Finanzamt übertragen. Privatlizenz 1 Nutzer, max. 3 Installationen, Abgabe von max. 2 Steuererklärungen ist inkludiert. Erhöhung von Abgaben durch Mehrfachkauf nicht möglich. Roter Faden statt rote Zahlen: Zeit für Ihre Abrechnung 2023 Mit der BILD-Steuer erfassen Sie schnell und einfach Ihre Daten in übersichtlichen Masken. Ob Anfänger oder Experte – die Software führt Sie Schritt für Schritt durch die einzelnen Formulare, findet automatisch Steuererleichterungen und weist Sie auf fehlende Angaben hin. Füllen Sie nicht länger umfangreiche Papierformulare aus und sparen Sie sich wertvolle Zeit und das Geld für einen Steuerberater. Weitere Vorteile der Software: Die Software prüft automatisch Ihr Eingaben und weist Sie auf Fehler oder fehlende Angaben hin. Ausdruck der Formulare für den Postversand an das Finanzamt oder elektronischen Versand per ELSTER individuell möglich (Versand bis voraussichtlich 31.12.2025 möglich). Die Software prüft Ihren Steuerbescheid und zeigt Ihnen, wo das Finanzamt den Rotstift angesetzt hat. Mit der Sofort-Berechnung haben Sie Ihre Steuererstattung jederzeit im Blick. Vorjahresdaten übernehmen, anpassen - fertig! Wenn Sie einmal die BILD-Steuer genutzt haben, brauchen Sie Ihre Daten in den Folgejahren nicht erneut einzugeben. Mit der Datenübernahme werden alle notwendigen Daten aus dem Vorjahr übernommen und Sie müssen sie nur noch an das neue Steuerjahr anpassen.