Rechtliches Know-how für Selbstständige als Arbeitgeber und Kleinbetriebe In Deutschland bestehen mehr als 2,5 Millionen Kleinbetriebe. Das Besondere bei diesen Betrieben ist, dass das Arbeitsrecht nicht vollständig zur Anwendung kommt. So besteht beispielsweise in diesen Betrieben für Arbeitnehmer kein gesetzlicher Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber benötigt keiner Zustimmung zu personellen Maßnahmen. Es gibt keinen Betriebsrat und keine Betriebsvereinbarungen, die parallel zum Arbeitsvertrag berücksichtigt werden müssen. Auch Tarifverträge mit tariflichen Regelungen finden keine Anwendung, weil die Beteiligten regelmäßig nicht tarifgebunden sind. Im Ratgeber »Praxiswissen Arbeitgeber« werden folgende Themen behandelt: Anbahnung des Arbeitsverhältnisses: U.a. Hilfen zu Stellenanzeige und Stellenausschreibung, Rechte und Pflichten im Vorstellungsgespräch, Erläuterungen zum Fragerecht des Arbeitgebers, Offenbarungspflichten des Bewerbers Vorlagen, Muster und Informationen zum Arbeitsvertrag: U.a. Wichtige Regelungen im Arbeitsvertrag, gesetzliche Schranken bei der Gestaltung des Arbeitsvertrags, verschiedene Arten von Beschäftigungsverhältnissen (z. B. befristeter Arbeitsvertrag, geringfügige Beschäftigung, Minijob, Teilzeitarbeit, Aushilfsarbeit, Rechte und Pflichten zu Arbeitsverträgen für Praktikanten und Werksstudenten) Rechte und Pflichten im laufenden Arbeitsverhältnis: U.a. Probezeit, Vergütung, Sonderzahlungen, Arbeitszeit und Überstunden, Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers, Weisungsrecht des Arbeitgebers, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Haftung des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers, Datenschutz, Abmahnung bei Pflichtverletzung Pflichten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses: U.a. Ordentliche und außerordentliche Kündigung des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers, Kündigungsschutz, einvernehmliche Beendigung durch Aufhebungsvertrag, Abfindung des Arbeitsnehmers, Abwicklung des beendeten Arbeitsverhältnisses Dieser Ratgeber für Arbeitgeber will Selbständigen und Verantwortlichen in Kleinbetrieben mit weniger als fünf Arbeitnehmern helfen. Diese werden wegen der geringen Anzahl von Arbeitnehmern zwar nicht tagtäglich mit arbeitsrechtlichen Fragen und Problemen konfrontiert, sie müssen aber gleichwohl mit den wichtigsten Grundsätzen des Arbeitsrechts vertraut sein.