Wer in einem Heim lebt oder den Umzug in ein Heim plant, weiß, dass die Heimunterbringung eine teure Angelegenheit sein kann. Ein kleiner Lichtblick: In bestimmten Fällen können Sie die Heimkosten steuerlich als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art absetzen. Das gilt nicht nur für die Kosten, die Ihnen selbst für den eigenen Aufenthalt im Heim entstehen. Auch wenn Sie die Heimkosten für einen Angehörigen tragen, ist ein Abzug als außergewöhnliche Belastungen möglich. Die Berechnung der Beträge, die Sie als außergewöhnliche Belastungen letztlich abziehen können, ist wirklich nicht einfach. Das liegt vor allem daran, dass mit der Zahlung von Heimkosten sowohl untypische als auch typische Unterhaltsleistungen beglichen werden, die aber steuerrechtlich ganz unterschiedlich behandelt und berechnet werden. Deshalb finden Sie in der Broschüre für verschiedene Lebenssachverhalte ausführliche Rechenbeispiele, die Ihnen bei der Berechnung der abzugsfähigen Heimkosten helfen. Da ist bestimmt eines dabei, das zu Ihrer eigenen Situation passt. Darüber hinaus gibt es bei jedem Beispiel einen Hinweis, welcher Betrag in welches Formular der Steuererklärung einzutragen ist.