Unter welchen Voraussetzungen die Zuordnung rechtlicher Elternschaft erfolgt, ist die zentrale Frage, mit der sich die Regelungen des Abstammungsrechts beschäftigen. Diese Zuordnung folgt Prinzipen, die in der Wahl der gesetzlichen Anknüpfungspunkte zum Ausdruck kommen. Abstammung im Rechtssinne kann biologisch, genetisch, sozial und intentional bestimmt werden; als weitere Gesichtspunkte können Stabilität und Transparenz eine Rolle spielen sowie der Status der Elternbeziehung, Gleichbehandlung von Mutter- und Vaterstellung und schließlich das Kindeswohl. Diese Prinzipien, also die Leitgedanken bei der Zuordnung rechtlicher Elternschaft, haben sich seit dem Inkrafttreten des BGB verändert.Die Autorin zeichnet die Entwicklung der Abstammungsprinzipien zwischen dem Inkrafttreten des BGB und der heute geltenden Abstammungsregelungen nach. Dabei werden im Rahmen einer historischen Analyse die Wandlungen des Abstammungsrechts und die zu Grunde liegenden inner- und außerrechtlichen Entwicklungen dargestellt. Ferner wird untersucht, welche Entwicklungskräfte sich für die jeweils prägenden Leitgedanken der Abstammungszuordnung verantwortlich zeigen.