Anders als bei einer vermieteten Wohnung können Sie Aufwendungen für Ihren eigenen Haushalt oder Ihre selbst genutzte Wohnung – egal, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind – im Regelfall steuerlich nicht geltend machen. Eine Ausnahme gibt es aber für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerkosten. Geregelt sind diese Steuervergünstigungen in § 35a Einkommensteuergesetz (EStG). Was dahinter steckt, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind und wie Sie das Finanzamt optimal an Ihren Aufwendungen beteiligen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.