Wer weiß, wofür es gut ist. Ein geflügeltes Wort, um ein suboptimales Ereignis doch noch schön zu reden. Aber es passt auch auf die Situation, die Vereine durch die Covid 19 Pandemie vor neue Herausforderungen stellte. Lock Down. Das bedeutet keine Mitgliederversammlung. Jedenfalls keine reale mit Anwesenheit der Teilnehmer. Eine virtuelle Mitgliederversammlung ist grundsätzlich möglich, müsste jedoch in der Satzung vorgesehen sein. Wie soll man die Satzung ändern, wenn man, siehe oben, sich nicht versammeln kann. Erfreulicherweise ist der Gesetzgeber eingesprungen und hat verschiedene Lösungen verfügt, die für einen bestimmten Zeitraum auch ohne Satzungsänderungen möglich sind. Und siehe da, in vielen Vereinen hat man sich schnell daran gewöhnt, zumindest die Vorstandssitzungen als Videokonferenz abzuhalten. Nicht zuletzt durch einen gewissen Druck derer, die beruflich sich schon an Videokonferenzen gewöhnt haben oder wie die Schüler und Studenten, für die ein Videounterricht oder eine Vorlesung im Life-Stream Normalität geworden sind. Mit diesen neuen Formen der Mitgliederversammlung, und das sind ja nicht nur Videokonferenzen, sondern auch Abstimmungen per Brief, Diskussionen in Chat-Räumen auf der Vereinshomepage oder für größere Vereine der Livestream erreichen Sie unter Umständen auch Mitglieder, die den traditionellen Versammlungen ferngeblieben sind. Und sie können durchaus flexibler reagieren. Wir hoffen, dass dieses Buch in diesem Sinne Anregungen geben wird, auch wenn wir natürlich die vielen gesetzlichen Regelungen besprechen müssen und auch weiterhin die traditionelle Mitgliederversammlung als den Normalfall ansehen.