Die zuletzt 2008 erschienene Broschüre wurde im Hinblick auf die am 1. Juni 2015 neu veröffentlichte Betriebssicherheitsverordnung komplett überarbeitet. Insbesondere werden die wesentlichen Veränderungen gegenüber der alten Betriebssicherheitsverordnung kurz für die Praktiker im Betrieb herausgestellt. Die seit 2002 geltende Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist wegen ● bekannt gewordener fachlicher und rechtlicher Mängel ● Anpassung an geänderte Rechtsvorschriften (ProdSG, GefStoffV) ● besserer Ausrichtung auf das tatsächliche Unfallgeschehen ● der leichteren Anwendbarkeit durch den Arbeitgeber und Anlagenbetreiber von der Bundesregierung novelliert worden. Zum Beispiel sind alle Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung jetzt als Schutzziele formuliert. Der gesamte Bereich des Explosionsschutzes wird ab sofort durch die Gefahrstoffverordnung abgedeckt. Das Explosionsschutzdokument ist formal in die Gefahrstoffverordnung verlagert worden. Da auch die überwachungsbedürftigen Anlagen als Arbeitsmittel definiert sind, entfällt in Zukunft die sicherheitstechnische Bewertung und es gibt nur noch die Gefährdungsbeurteilung. Die neue Betriebssicherheitsverordnung soll sich auch stärker als bisher an dem tatsächlichen Unfallgeschehen, die von Arbeitsmitteln ausgehen, orientieren. Besondere Unfallschwerpunkte – wie z. B. bei Instandhaltungsarbeiten – werden gesondert berücksichtigt. Durch die Novellierung der BetrSichV werden im Laufe der Zeit weitere Unfallverhütungsvorschriften wegfallen. Insbesondere ist hier die UVV „Krane“ zu nennen.