Anders als für Leistungen in anderen freien Berufen — z. B. Leistungen von Rechtsanwälten, Architekten oder Ingenieuren — gibt es in Deutschland für die Leistungen von Übersetzern und Dolmetschern keine Gebühren- oder Honorarordnungen. Um dennoch in einem preislich für Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaßen weitgehend unübersichtlichen Markt für ein gewisses Maß an Transparenz zu sorgen, führt der BDÜ seit dem Jahr 2008 regelmäßig Umfragen über die im Vorjahr in Deutschland erzielten Honorare für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen durch. Die hierbei ermittelten und in der vorliegenden Broschüre dargestellten Werte stellen keine Honorarempfehlungen dar, sondern spiegeln vielmehr — im eigentlichen Sinn des Wortes „Honorarspiegel“ — die Honorarsituation für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im Jahr 2011 in der Bundesrepublik Deutschland wider.