In vier Teiluntersuchungen erläutern die Rechtsexperten Dr. Rux und Prof. Dr. Ennuschat Bedarfe und Ansprüche stotternder Schüler auf sonderpädagogische Förderung in den Allgemeinschulen sowie auf Chancengleichheit und Nachteilsausgleich beim Erbringen und Bewerten schulischer Leistungen. Dabei werden zum einen unter dem Licht der Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zum Förderschwerpunkt Sprache Ziele und Inhalte der schulischen Förderung stotternder Schüler in der Allgemeinschule herausgestellt. Unter Berücksichtigung der völker-, europa,- und verfassungsrechlichen Vorgaben wird zum anderen die Rechtsprechung zur Vermeidung von Benachteiligungen in der Leistungsbewertung und zur Sicherstellung von Chancengleichheit auf die Bedürfnisse von stotternden Schüler ausgelegt. In insgesamt neun Bundesländern (Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein) wird die Umsetzung der entsprechenden internationalen und nationalen Rechtsvorgaben und Empfehlungen für den Bereich der Schule, der Ausbildung und des Studiums analysiert und kritisch bewertet. Abgerundet wird die Analyse schließlich durch die Behandlung von Verfahrens- und Rechtsschutzfragen.