Rund 80 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland erstellten vor BilMoG eine sog. Einheitsbilanz, in der die handelsrechtlichen Wertansätze mit denen der Steuerbilanz übereinstimmten. Abweichungen wurden lediglich in einer Überleitungsrechnung dargestellt. Spätestens seit dem BilMoG sind die umgekehrte Maßgeblichkeit und damit auch die Einheitsbilanz passé. Handels- und Steuerbilanz weichen in vielen Punkten voneinander ab – so auch bei den Pensionsrückstellungen. Dieses Buch zeigt Ansatz und Bewertung nach Handelsrecht, Steuerrecht und IRFS anhand von vielen Beispielen. Erste Praxiserfahrungen aus der BilMoG-Umstellung runden die Darstellung ab.