Die Zulässigkeit von Einzelhandelsnutzungen und ihre sachgerechte Steuerung durch die kommunale Bauleitplanung wie auch die Landes- und Regionalplanung gehören zu den wich-tigsten Themen der Raumplanung und des Städtebaus. Einzelhandel ist ein unverzichtbares Element unserer Städte und Gemeinden. Ohne ihn können sie ihre Aufgabe einer bedarfsge-rechten Befriedigung der Bedürfnisse der Bevölkerung nicht hinreichend erfüllen, zudem be-stimmt gerade der Einzelhandel in hohem Maße die Attraktivität der Innenstädte und Orts-kerne. Der gegenläufige Trend zum „verkehrsgerechten“ Einzelhandel mit Standorten auf der grünen Wiese und in peripheren Lagen, dessen nachteiligen Folgen für die zentralen Lagen vielerorts deutlich werden, ist noch nicht gebrochen. Hinzu kommt die Konkurrenz durch den Onlinehandel. Die Gesetzgeber des Bundes und der Länder haben die sich hieraus ergebenen Herausforderungen erkannt und mit gesetzlichen Vorgaben zur Stärkung der Innenentwick-lung der Städte sowie der verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung reagiert. Dabei ist der Begriff des zentralen Versorgungsbereichs zu einem Schlüsselbegriff einer geordneten städtebaulichen Entwicklung geworden. Auch die Rechtsprechung muss sich vielfach und in unterschiedlichsten Konstellationen - zunehmend auch in interkommunalen Streitigkeiten - mit der Zulässigkeit von Einzelhandelsnutzungen und ihrer planerischen Steuerung befassen.