Band 3 und 4: ADR/RID Band 5: Verzeichnis der gefährlichen Güter ADR/RID Die Bände 3 und 4 enthalten in zweispaltiger Schreibweise sowohl die Regelungen des ADR (Teile 1-9) als auch des RID (Teile 1-7). Die Vorschriften für den Straßentransport (ADR) und den Schienentransport (RID) sind mit der Strukturreform beider Regelwerke weitestgehend übereinstimmend. Weiterhin unterschiedliche Regelungen sind durch eine zweispaltige Schreibweise herausgearbeitet. Band 5 enthält das Verzeichnis der gefährlichen Güter in UN-numerischer Reihenfolge (Kapitel 3.2 des ADR/RID), sowie – zumeist in codierter Form – die jeweils zu beachtenden Vorschriften und ein alphabetisches Verzeichnis. Durch laufende Ergänzungslieferungen (gegen gesonderte Berechnung) werden diese Bände stets auf dem neuesten Stand gehalten.