Sind Sie oder ein angehöriges Familienmitglied auf Pflege angewiesen, dann ist das oft eine sehr große Belastung - allgemein und finanziell. Deshalb ist es gut, dass der Abzug der Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen für finanzielle Entlastung sorgt. Zum einen können Sie Pflegekosten für sich selbst, Ihren pflegebedürftigen Ehepartner, Ihr pflegebedürftiges Kind, einen Angehörigen (wie Eltern) oder eine Ihnen nahe stehende Person geltend machen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Zum anderen können Sie den Pflege-Pauschbetrag erhalten, wenn Sie oder Ihr Ehepartner eine pflegebedürftige Person persönlich in häuslicher Umgebung pflegen. Lesen Sie hier, welche Rolle das Vorliegen eines Pflegegrades für den Steuerabzug spielt, welche Aufwendungen und Pflegekosten abziehbar sind (z.B. Pflegedienst, Heimunterbringung), ob und wie Sie Pflegegeld berücksichtigen müssen, ob Sie auch noch einen Abzugsbetrag für eine Haushaltshilfe bekommen können und unter welchen Voraussetzungen Ihnen der Pflege-Pauschbetrag zusteht und wann Sie sich diesen Pauschbetrag mit anderen teilen müssen.