Wer vor einer Hausbesetzung – heimlich – ein Schild „Betreten auf eigene Gefahr“ anbringt, kann später nicht wegen Hausfriedensbruch belangt werden. Wenn eine Gruppe gemeinsam eine Aktion macht und Einzelne angeklagt werden, können die anderen sie vor Gericht verteidigen – sie brauchen keine Anwalt*innen zu sein. Wer einen Platzverweis erhält, aber dagegen eine Demonstration ausruft, muss den Platzverweis nicht befolgen. Solche und ähnliche Tipps für eine erfolgreiche Auseinandersetzung mit Polizei und Gerichten enthält der neue Direct-Action-Kalender, der Anfang Juli erschienen ist und für das kommende Jahr 2018 nicht nur Woche für Woche teils spektakuläre Tipps zum kreativen Umgang mit drohenden Strafparagraphen bei politischen Aktionen enthält, sondern auch etliche Hintergrundberichte, Reportagen und Interview z.B. mit Anwält*innen und Betroffenen. Dabei geht es um die Frage, wie sich Menschen jenseits der üblichen Rituale und eingetretenen Wege gegen Polizei und Justiz wehren können. Die Redakteur*innen des Kalenders stammten allesamt aus dem Spektrum der Kreativ-Aktivist*innen und des Selbst- und Laienverteidigungsnetzwerkes, welche seit vielen Jahren mit wirkungsvollen Aktionsformen im politischen Geschehen mitmischen. Gerichtssäle sind inzwischen zu ihren beliebten Plattformen für politische Agitation geworden. Immer wieder können sich Richter*innen nur mit klaren Rechtsbrüchen ihren Verteidigungskünsten erwehren. Dieses Wissen geben sie jetzt mit dem Kalender weiter. Er kostet 4 Euro, hat 180 Seiten und ist im nicht-kommerziellen SeitenHieb-Verlag erschienen (Bezug über den Buchhandel oder www.aktionsversand.tk).