Die neue VOB/B 2012 wurde am 13. Juli im Bundesanzeiger veröffentlicht. Wichtigste inhaltliche Änderung dabei: Die Fristen für Schlussrechnungen wurden erheblich eingeschränkt. Damit bleibt Ihnen nicht nur weniger Zeit für die Zahlung – auch die Rechnungsprüfung muss schneller erfolgen, um nicht in Verzug zu geraten! Damit Sie Probleme im Umgang mit der neuen VOB/B 2012 vermeiden und auch in Zukunft Ihre Bauvorhaben rechtssicher abwickeln können, müssen Ihre Verträge und der gesamte Schriftverkehr am Bau auf den aktuellen Rechtsstand angepasst werden. Nutzen Sie dazu die "Bauverträge und Baubriefe auf CD-ROM aktuell nach VOB 2012" mit anwaltlich geprüften Musterbriefen und Vertragsvorlagen.