
Bei einem Tunnelbauprojekt sind asbestführende Gesteine angetroffen worden. Eingeatmete Asbestfasern können zur Staublungenerkrankung (Asbestose) führen und außerdem Krebs verursachen. Es müssen daher umfangreiche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor einer Asbest-Exposition getroffen werden. Da bisher keine Regelungen für Vortriebe in asbestführenden Gesteinen vorlagen, wurden hierfür tunnelbauspezifische Empfehlungen ausgearbeitet.