In ihrem Hauptanwendungsbereich ist die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht auf den Fall ausgerichtet, dass das in Frage stehende Verhalten eines marktbeherrschenden Unternehmens nur auf dem beherrschten Markt stattfindet und sich dort auswirkt. Praktisch bedeutsam sind jedoch auch Fallkonstellationen mit Drittmarktbezug, bei denen das Verhalten des Marktbeherrschers nicht-beherrschte Drittmärkte betrifft. Die Untersuchung beschäftigt sich mit der Frage, ob die Missbrauchsaufsicht des deutschen und europäischen Kartellrechts auch auf diese Fälle anwendbar ist. Die Autorin stellt fest, dass in Rechtsprechung, kartellbehördlicher Praxis und Literatur keine konsistente und widerspruchsfreie Herangehensweise an Fälle mit Drittmarktbezug besteht. Sie untersucht, welchen Beitrag wirtschaftswissenschaftliche Erkenntnisse zur Beurteilung von Fällen mit Drittmarktbezug leisten können, ohne die Systematik der Missbrauchsvorschriften in GWB und AEUV zu verletzen. Sie entwickelt einen eigenen Ansatz zur Behandlung von Fällen mit Drittmarktbezug, der den Besonderheiten von Kopplungs- und Essential-Facilities-Fällen sowie der übrigen Kategorien von Fällen mit Drittmarktbezug Rechnung trägt.