Von Aristoteles ist keine eigene Schrift über die Gefühle überliefert. Dennoch ist immer wieder gefragt worden, inwiefern den Äußerungen, die er an verschiedenen Stellen seines Werks über Gefühle trifft, ein einheitlicher Gefühlsbegriff zugrunde liegt. Das weit verbreitete Urteil lautet, daß Aristoteles' verschiedene Äußerungen über Gefühle von Widersprüchen und Diskrepanzen geprägt seien. Ein völlig einheitlicher Gefühlsbegriff werde in seinem Werk nicht erkennbar. An diesem Urteil setzt die Arbeit an. Sie hinterfragt zunächst die Prämissen dieses Urteils kritisch und weist dann nach, daß Aristoteles' Ausführungen über die Gefühle in seinem Werk doch ein einheitlicher Gefühlsbegriff zugrunde liegt, den Aristoteles vor allem aus einer Reflexion auf die subjektiven Erkenntnisakte des Menschen selbst gewinnt, die für Form und Gehalt der verschiedenen Gefühle verantwortlich sind.