Das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) bestimmt, wie und in welchem Umfang Beamte, Richter und Soldaten des Bundes für ihre Dienste vergütet werden. Es gliedert sich in verschiedene Besoldungsordnungen (A, B, R, W) und legt Grundgehälter, Amtszulagen, Familienzuschläge sowie besondere Zulagen (z. B. für Dienst zu ungünstigen Zeiten oder bei besonderen Gefahren) fest. Auch Leistungsprämien und Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld werden über das BBesG geregelt. Das Gesetz dient der Sicherung eines angemessenen Lebensunterhalts, der Attraktivität des öffentlichen Dienstes und der Leistungs- und Rechtskonformität der Besoldung.