Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) regelt in Deutschland die Vergütung zahnärztlicher Leistungen für Privatpatientinnen und -patienten sowie für Selbstzahler. Sie ist eine Rechtsverordnung auf Grundlage des § 15 des Zahnheilkundegesetzes und definiert, welche zahnärztlichen Leistungen abrechenbar sind und wie hoch deren Gebührenrahmen ist. Die GOZ ist damit das zentrale Abrechnungswerk für die private Zahnmedizin.