Das Bundesberggesetz (BBergG) regelt das Bergrecht in Deutschland. Es enthält Bestimmungen zur Erkundung, Gewinnung und Aufbereitung von mineralischen Rohstoffen sowie zur Nutzung des Untergrunds. Das Gesetz legt die Genehmigungs- und Betriebsanforderungen für den Bergbau fest, regelt die Rechte und Pflichten der Bergbaubetreiber und enthält Vorgaben zum Umwelt- und Arbeitsschutz im Bergbau. Zudem behandelt es Enteignungen, Entschädigungen und das Bergschadensrecht.