Frei von Schulden – in nur drei Jahren! Privatpersonen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Restschuldbefreiung erfahren. Seit 01.10.2020 können Sie in drei Jahren von Ihren Schulden befreit sein. Schritt für Schritt erklärt der Ratgeber Verbraucherinsolvenz: Erfolgreiche Schuldbefreiung die richtige Vorgehensweise: Den außergerichtlichen Einigungsversuch ohne fremde Hilfe durchführen Verbraucherinsolvenzverfahren richtig einleiten Unseriöse Helfer erkennen Voraussetzungen für eine Verfahrenskostenstundung erfüllen Steuerschulden aufteilen Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) richtig nutzen Möglichkeiten der vorzeitigen Restschuldbefreiung Alternative: Insolvenzplanverfahren – teurer, aber schneller Die aktuelle Pfändungstabelle