Im dritten Buch seiner rechtstheologischen Summe ›De legibus ac Deo legislatore‹ aus dem Jahre 1612 begründet und entwickelt Francisco Suárez seine Konzeption der menschlichen Gesetze. Sowohl systematische als auch historische Gründe sprechen für eine zentrale Stellung dieser Theorie der leges humanae – zur rechtlichen Ordnung von menschlicher Gesellschaft und Staat – in der suárezischen Rechtslehre: Einerseits zwang die aus seiner praktischen Metaphysik sich ergebende Freiheitslehre den Conimbricenser Theologen zu einer neuzeitlichen Normativitätskonzeption; andererseits hatte nicht nur die Staatstheorie seit Niccolò Machiavelli und Jean Bodin, sondern auch die politische Praxis des 16. und frühen 17. Jahrhunderts gezeigt, dass die sich entwickelnden modernen Staatsgefüge zu einem säkularen Selbstverständnis drängten, gegen das Suárez seine theonome Rechts- und Staatstheorie in Stellung bringt.