
Immun gegen Retaxationen! Der Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V trat Mitte 2019 in Kraft. Immer noch sind die Auswirkungen im Gange, wodurch Krankenkassen die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung durch die Apotheke behindern können. Die Spezialisten des DAP helfen, die Angriffe zu parieren: Retaxfallen erkennen und vermeiden Krankenkassen-Dschungel durchdringen Formalitäten beachten, Rabattverträge praktikabel umsetzen Echte Retaxfallen, konkrete Spar-Tipps Neu:Aktualisierung vieler Retaxfallen und Neuaufnahme der Fälle zum Thema Dosierung und Preisankerüberschreitung. Das Plus: kommentierte Verordnungsausschlüsse nach dem SGB V und den Arzneimittel-Richtlinien. Mit dem Wissen über heimtückische Retaxfallen beugen Sie vor. Bei  erfolgtem Angriff  ist ein gut begründeter Einspruch heilsam.