Google, Facebook, Zoom und viele andere erfolgreiche Unternehmen aus dem Silicon Valley haben abgesehen von ihrem Standort eine weitere Gemeinsamkeit: Ihre Gründer halten allesamt Mehrstimmrechte. Nach Missbräuchen in der Inflationszeit nach dem 1. Weltkrieg und einer Verfestigung des Grundsatzes „eine Aktie ein Stimmrecht“ wurde diese Aktiengattung in Deutschland durch das KonTraG 1998 gänzlich verboten. Mit dem EU-Listing Act und dem ZuFinG soll dies aber korrigiert und Mehrstimmrechte sollen (wieder) eingeführt werden. Diese Arbeit versucht durch rechtsvergleichende, ökonomische und empirische Untersuchungen eine interessengerechte Lösung für die Regulierung von Mehrstimmrechten zu entwickeln.