Derzeit existieren etwa 10.000 Gesellschaften in der Rechtsform einer britischen Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland. Der britische EU-Austritt wird einschneidende Rechtsfolgen für diese meist kleinen und kleinsten Gesellschaften haben. Insbesondere wird der Brexit für sie mit einer unbeschränkten persönlichen Haftung für sämtliche Neu- und Altverbindlichkeiten einhergehen. Diese Rechtsfolgen sind für die betroffenen Unternehmen derart gravierend, dass sie gezwungen scheinen, sich noch vor Wirksamwerden des Brexit in eine haftungsbeschränkte Gesellschaftsform umzuwandeln. Der Autor untersucht die zur Verfügung stehenden Umwandlungsoptionen und bewertet ihre Eignung für die betroffenen Klein- und Kleinstgesellschaften. Dabei widmet er sich auch dem aktuellen Lösungsvorschlag des Gesetzgebers, der im Januar 2019 mit Verabschiedung des 4. UmwGÄndG eine weitere Gestaltungsmöglichkeit eingeführt hat: die grenzüberschreitende Verschmelzung auf eine deutsche Personenhandelsgesellschaft.