Am 5.11.2007 wird das Transplantationsgesetz 10 Jahre alt, mit dem das Verfahren der Organverteilung in Deutschland erstmals eine umfassende gesetzliche Regelung gefunden hat. Vom Gesetz offen gelassen und auch durch die Literatur und Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt ist die Frage, welche Rechtsschutzmöglichkeiten potentielle Organempfänger im Hinblick auf die im Rahmen des Organverteilungsverfahrens zu treffenden verteilungsrelevanten Entscheidungen haben. Der Autor beschäftigt sich zunächst mit der rechtlichen Einordnung der zwischen potentiellem Organempfänger auf der einen und Transplantationszentrum und Vermittlungsstelle auf der anderen Seite entstehenden Rechtsbeziehungen im Spannungsverhältnis zwischen öffentlichem und privatem Recht. Die Untersuchung erfolgt an Hand einer systematischen Auswertung der bisherigen Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen öffentlichem und privatem Recht und beschäftigt sich mit den verfassungsrechtlichen Grenzen staatlicher Rechts- und Organisationswahlfreiheit bei der funktionellen Privatisierung öffentlicher Aufgaben vor dem Hintergrund des sich aus Art. 2 Abs. 2 GG ergebenden Teilhabeanspruchs und staatlicher Schutzpflichten, des Rechtsschutzgebots aus Art. 19 Abs. 4 GG und des in Art. 20 Abs. 2 GG verankerten Demokratieprinzips. In einem zweiten Teil werden verfassungs- und verwaltungsrechtliche Einzelfragen konkreter Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die verteilungsrelevanten Entscheidungen des Transplantationsgesetzes angesprochen und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt.