
Die Arbeit widmet sich der Frage nach der Rechtsnatur der in § 398a AO vorgesehenen Sanktion und gelangt auf Grundlage einer umfassenden Analyse zu der Einordnung als echte Kriminalstrafe. Ausgehend von diesem Befund unterzieht die Untersuchung die Norm einer vertieften verfassungsrechtlichen Bewertung und zeigt auf, dass § 398a AO de lege lata sowohl dem Schuldprinzip als auch den Anforderungen des Richtervorbehalts nicht vollständig genügt und damit reformbedürftig erscheint. Daneben werden die bisherige Rechtsprechung sowie die bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten bei Anwendung der Norm systematisiert. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die unionsrechtliche Perspektive, in deren Rahmen insbesondere die Bedeutung des transnationalen ne-bis-in-idem-Grundsatzes betrachtet wird.