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Taxonomie-Verordnung

Autor
Herausgegeben von Frank Fellenberg, Bearbeitet von Markus Appel, Herausgegeben von Martin Kment, Bearbeitet von Kathrin Dingemann, Bearbeitet von Frank Fellenberg, Bearbeitet von Bernd Geier, Bearbeitet von Katharina Hombach, Bearbeitet von Jörn Axel Kämmerer, Bearbeitet von Philipp Kleiner, Bearbeitet von Martin Kment, Bearbeitet von Miriam Köster, Bearbeitet von Matthias Kottmann, Bearbeitet von Jacqueline Lorenzen, Bearbeitet von Simone Lünenbürger, Bearbeitet von Inga Elise Meringdal, Bearbeitet von Sebastian Meyn, Bearbeitet von Frank Petersen, Bearbeitet von Patrick Rahn, Bearbeitet von Korbinian Reiter, Bearbeitet von Johannes Saurer, Bearbeitet von Judith Schamell, Bearbeitet von Valentin Schatz, Bearbeitet von Fabienne Sebralla, Bearbeitet von Heidi Stockhaus, Bearbeitet von Jörg Philipp Terhechte, Bearbeitet von Armin von Weschpfennig, Bearbeitet von Frederik Winter, Bearbeitet von Nicola Zeibig

Taxonomie-Verordnung

Untertitel
Taxonomie-Verordnung VO (EU) 2020/852
Beschreibung

Zum Werk Die im Juli 2020 in Kraft getretene Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) soll private Finanzströme in nachhaltige Investitionen umlenken und dem Finanzsektor zu mehr ökologischer, aber auch sozialer Nachhaltigkeit verhelfen. Zu diesem Zweck wird ein einheitliches Klassifikationssystem geschaffen. Hierdurch soll eindeutig zu bestimmen sein, ob eine Wirtschaftstätigkeit ökologisch nachhaltig ist. Ergänzend werden Transparenzpflichten begründet. Die Taxonomie-Verordnung komplettiert vorerst die europäischen Vorgaben zur nachhaltigkeitsbezogenen Transparenz im Finanzsektor. Sie ergänzt die seit März 2021 anzuwendende Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung) und weitet den persönlichen Anwendungsbereich der Offenlegungspflichten erheblich aus. Die Verordnung begründet Pflichten für Finanzmarktteilnehmer, die ein Finanzprodukt als ökologisch nachhaltig vermarkten wollen. Insbesondere muss über den Anteil an ökologisch nachhaltigen Investitionen in dem Portfolio berichtet werden. Ferner müssen Unternehmen, die zur nichtfinanziellen Berichterstattung unter der Richtlinie 2014/95/EU (sog. CSR-Richtlinie) verpflichtet sind, künftig in ihren nichtfinanziellen Erklärungen Angaben darüber aufnehmen, wie und in welchem Umfang die Tätigkeiten des Unternehmens mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind. Die mit der Taxonomie-Verordnung eingeführten Klassifikationen und Pflichten sowie deren Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen werden in dem Kommentar ausgewogen und verständlich erläutert. Vorteile auf einen Blickkompakte Erschließung einer komplexen Materie von höchster ökologischer und wirtschaftlicher BedeutungHerstellung sämtlicher relevanter Bezüge zur OffenlegungsverordnungPraxis und Theorie vereint durch ein renomiertes Autorenteam aus Praxis und Wissenschaft, die durch langjährige berufliche Expertise ausgewiesen sind. Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Steuerberatung, Universitäten, Wirtschaftsprüfung, Unternehmen jeglicher Branchen, speziell Kapitalverwaltungsgesellschaften, Finanzdienstleister, Versicherungsunternehmen, Banken, Versicherungsvertriebe und Ratingagenturen.

Verlag
C.H.Beck
ISBN/EAN
978-3-406-79405-6
Preis
129,00 EUR
Status
lieferbar