Immaterialgüterrechte nehmen in der heutigen Wirtschaftswelt einen ganz besonderen Stellenwert ein. Der technischen Umsetzung innovativer Ideen geht zumeist eine lange und kostspielige Forschungs- und Entwicklungsphase voran. Das Patentrecht verspricht dem Erfinder, der dazu bereit ist, seine Erfindung zu offenbaren, diese mit der Allgemeinheit zu teilen, eine staatlich verliehene Monopolstellung für die Höchstdauer von 20 Jahren. Trotz einer umfangreichen Prüfung der Patentierungsvoraussetzungen vor Schutzrechtserteilung kann das Patent von jedermann während der gesamten Schutzdauer von 20 Jahren vor dem Bundespatentgericht angegriffen und das Monopolrecht rückwirkend wieder vernichten werden. Den Ausgangspunkt der Forschung im Rahmen dieser Dissertation bildete die immer wieder aufkeimende rechtspolitische Diskussion zur allgemein als unbefriedigend empfundenen Situation der fehlenden Rechtssicherheit im Hinblick auf ein einmal erteiltes Patent. Wird ein Patent mit der Nichtigkeitsklage vor dem Bundespatentgericht angegriffen, wird es in rund 70 % der Fälle für jedenfalls teilweise nichtig erklärt. Wiederum 70 % der Entscheidungen des Bundespatentgerichts werden im Rahmen einer Berufung angegriffen, wobei der Bundesgerichtshof als zuständige Berufungsinstanz lediglich 50 % der Entscheidungen des Bundespatentgerichts bestätigt. Überlegungen zum Wiederherstellen dieser verlorenen Rechtssicherheit stehen dabei im Fokus der Auseinandersetzung. (Ein) Ziel des Patentrechts, die Förderung von Innovation und Fortschritt für alle, könne schließlich nur dann erreicht werden, wenn Vertrauen in staatlich verliehene Rechte nicht enttäuscht wird. Daher geht die Autorin der Frage nach, inwiefern die Einführung von Präklusionen für die Erhebung der Patentnichtigkeitsklage sinnvoll und ihre Umsetzung rechtsdogmatisch möglich wäre. Dabei wird im ersten Abschnitt des Buches das deutsche Patentverfahrensrecht – samt der von 1891 bis 1941 geltenden fünfjährigen Ausschlussfrist für die Erhebung der Nichtigkeitsklage – beleuchtet. Im zweiten Abschnitt widmet sich die Autorin dem rechtsvergleichenden Teil ihrer Arbeit und nimmt das US-amerikanische Patentrechtverfahrensrecht unter die Lupe. Im dritten Abschnitt analysiert sie sodann die aus der Untersuchung folgenden unterschiedlichen Präklusionsmöglichkeiten und schließt die Arbeit mit dem vierten Abschnitt ab, der konkrete Möglichkeiten aufzeigt, die bemängelte fehlende Rechtssicherheit innerhalb des Patentrechts wiederherzustellen.