Die Verfasserin beschäftigt sich gut 15 Jahre nach Einführung der Rechtsform der Societas Europaea (SE) in Deutschland am 8. Oktober 2004 im Rahmen einer rechtstatsächlichen Untersuchung mit der Ausgestaltung und Verbreitung der Rechtsform in der deutschen Unternehmenslandschaft. Ziel der Untersuchung ist es, den praktischen Erfolg der SE sowie deren Eignung als Rechtsformalternative in Deutschland festzustellen. Zentraler Gegenstand der Analyse sind die zum 30. April 2019 im deutschen Handelsregister registrierten 592 deutschen SE. Diese werden anhand sämtlicher verfügbarer Informationen hinsichtlich ihrer Gründungsart, Organisationsverfassung, Arbeitnehmerbeteiligungsregelungen, Kapitalstruktur einschließlich etwaiger Kapitalmaßnahmen sowie Aktionärsstruktur untersucht. Hierbei wird zwischen börsennotierten, nicht börsennotierten Unternehmen sowie Familienunternehmen differenziert. Allein die Organisationsstruktur der SE bietet mit dem monistischen Leistungssystem eine Neuerung zu dem bisher im Aktienrecht ausschließlich bekannten dualistischen Leitungsmodell. Entgegen der ursprünglichen Erwartung zeigt sich, dass das monistische Leitungssystem gleichermaßen angenommen wird. Dies lässt zumindest zu der Überlegung hinreißen, ob dieses nicht auch für die deutsche Aktiengesellschaft eingeführt werden sollte. Die Rechtsform der SE existiert in Deutschland jedoch nicht vollends kritiklos. Immer mehr Stimmen aus der Literatur unterstellen ihr, vor allem die Umgehung und Vermeidung von Mitbestimmung im Sinne der deutschen Mitbestimmungsgesetze zu fördern. Ein besonderer Fokus dieser Untersuchung liegt daher auf den Instrumentarien, die sich mit Hilfe der Rechtsform herausgebildet haben, um gerade der Arbeitnehmerbeteiligung entgegen zu wirken. Entscheidend ist dabei auch die zunehmende Aktivierung von Vorratsgesellschaften. Diese tritt zusehends in Konkurrenz zu den originären und von Gesetzes wegen vorgesehenen Gründungsvarianten. Neben der Darstellung der tatsächlichen Ausprägungen unter den deutschen SE bietet die Verfasserin in diesen Bereichen gleichwohl auch Ansätze für eine Überarbeitung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.