Vom 17. Dezember 1999 bis zum 2. Oktober 2000, also nach nur etwas mehr als neun Monaten und knapp 30 Sitzungstagen hat der Konvent zur Erarbeitung einer EU-Grundrechtecharta unter der Leitung des ehemaligen Bundespräsidenten Prof. Dr. Roman Herzog fristgerecht den Entwurf der Grundrechtecharta verabschiedet. Der Informelle Europäische Rat in Biarritz hat den Entwurf am 13./14. Oktober 2000 in der ihm vorgelegten Fassung gebilligt und begrüßt. Anläßlich des Europäischen Rates von Nizza wurde der Text am 7. Dezember 2000 feierlich proklamiert. Die Idee einer Europäischen Grundrechtecharta ist eine deutsche Idee. Der Europäische Rat hatte am 3./4. Juni 1999 in Köln gefordert, dass "die auf der Ebene der Union geltenden Grundrechte in einer Charta zusammengefaßt und dadurch sichtbarer gemacht werden." Im gegenwärtigen Entwicklungsstand der Union hat es der Europäische Rat von Köln für erforderlich angesehen, eine Charta dieser Rechte zu erstellen, um die überragende Bedeutung der Grundrechte und ihrer Tragweite für die Unionsbürger sichtbar zu machen.