Carl Schmitt hat in seiner Schrift ‚Völkerrechtliche Großraumordnung mit Interventionsverbot für raumfremde Mächte’ von 1939 versucht, dem Reichsbegriff zu einer völkerrechtlichen Renaissance zu verhelfen. ‚Reich’ ist bei ihm gedacht als Kern einer europäischen Hegemonialordnung. Die Präsentation dieser Konzeption hat im nationalsozialistischen Deutschland sofort eine lebhafte Debatte ausgelöst. Der Verfasser versucht, sie nachzuzeichnen, wobei auf bisher unveröffentlichte Dokumente aus dem umfangreichen Nachlass Carl Schmitts zurückgegriffen wird. Der Autor weist auch auf die Parallelen zwischen Schmitts Konzeption vom ‚totalen Staat’ und jene vom Reich hin. Ähnlich wie Jüngers berühmte Wendung von der ‚totalen Mobilmachung’ hat sie Anfang der dreißiger Jahre großes Aufsehen erregt. Das ‚Reich’ hat immer einen über das Verfassungs- und Völkerrecht hinausweisenden Beiklang – oder genauer: einen engen Bezug zur Politischen Theologie. Einigermaßen überraschend ist, dass der katholische Politische Theologe Carl Schmitt Begriffe benutzt, die eher aus dem Repertoire der protestantischen Theologie stammen. Auch für die Deutung dieses Zusammenhangs wurden unveröffentlichte Briefe aus dem Nachlass Schmitts herangezogen. Das ‚Reich’ als politische Konzeption ist nach 1945 fast spurlos in der Versenkung verschwunden, und dennoch beweist Schmitts Schrift zur ‚Großraumordnung mit Interventionsverbot für raumfremde Mächte’ Aktualität durch ihre antiuniversalische Stoßrichtung: ‚Die notwendige Konsequenz des Universalismus ist Imperialismus’. So lautet nicht etwa ein Satz aus Schmitts Oevre, sondern er steht in dem Buch ‚Kampf der Kulturen’ des Harvard Professors Samuel P. Huntington.