Zeigt teils sehr umfang- und detailreich regelmäßige Abweichungen der Rechtspraxis vom grundgesetzlichen Rahmen auf. Hilft Richtern sich selbst mit rechtlichen und psychologischen Argumenten zu überzeugen, ab sofort nicht mehr wie gewohnt in der Rechtspraxis häufig vom sinngemäßen Recht, letztlich aus Artikel 1 GG, abweichen zu wollen.