Die betriebliche Altersversorgung ist ein relativ junges Rechtsgebiet. Zahlreiche Rechtsfragen sind ungeklärt, der Gesetzgeber hat in jüngerer Zeit mehrfach Änderungen an verschiedenen Vorschriften des Betriebsrentengesetzes vorgenommen. Daraus ergeben sich weitere Rechtsfragen. Insbesondere seit der Änderung des § 4a BetrAVG wird intensiv über die Frage diskutiert, welche Informationsverpflichtung der Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitnehmern hat. In der Literatur wird vielfach die Auffassung vertreten, der Arbeitgeber habe nur dann eine Informationspflicht, wenn der Arbeitnehmer die Information auch „verlangt“. Dies mag dem Wortlaut von § 4a BetrAVG entsprechen. Dabei kommt jedoch die praktische Umsetzung zu kurz. Das vorliegende Werk zeigt auf, wie in der Praxis mit der Informationsverpflichtung des Arbeitgebers umzugehen ist. Es ist daher ein wichtiger Ratgeber insbesondere für Arbeitgeber.